Tätigkeitsrahmen
Tätigkeitsrahmen
Den Hintergrund und die Basis der Aktivitäten des Sprachennetzwerks Graz bildet die Universal Declaration of Linguistic Rights (UDLR), die aus der World Conference on Linguistic Rights vom 6.–8. Juni 1996 in Barcelona hervorging. Im Besonderen:
Wir betrachten als unveräußerliche persönliche Rechte, die in jeder Situation ausgeübt werden können:
- das Recht, als Mitglied einer Sprachgemeinschaft anerkannt zu werden;
- das Recht, seine eigene Sprache sowohl privat als auch öffentlich zu verwenden;
- das Recht, seinen eigenen Namen zu verwenden;
- das Recht, mit anderen Mitgliedern der eigenen Sprachgemeinschaft zu verkehren und sich mit ihnen zusammenzuschließen;
- das Recht, seine eigene Kultur beizubehalten und zu entwickeln;
Wir vertreten den Standpunkt, dass die kollektiven Rechte der Sprachgemeinschaften Folgendes beinhalten können:
- das Recht auf Unterricht ihrer eigenen Sprache und Kultur;
- das Recht auf Zugang zu kulturellen Dienstleistungen;
- das Recht auf eine angemessene Präsenz ihrer Sprache und Kultur in den Kommunikationsmedien;
- das Recht, im Umgang mit Behörden und in sozioökonomischen Beziehungen in ihrer eigenen Sprache angesprochen zu werden.
Wir vertreten den Standpunkt, dass Personen, die in das Territorium einer anderen Sprachgemeinschaft übersiedeln und sich dort niederlassen, das Anrecht und die Pflicht haben, eine Bereitschaft zur Integration gegenüber dieser Gemeinschaft aufrechtzuerhalten. Dies bedeutet eine verstärkte Eingliederung dieser Personen in solcher Weise, dass sie ihre ursprünglichen kulturellen Merkmale beibehalten können, während sie mit der aufnehmenden Gesellschaft genügend Verbindungen, gemeinsame Werte und Verhaltensformen teilen, um sich sozial integrieren zu können, ohne dabei größere Schwierigkeiten als die Mitglieder der aufnehmenden Gemeinschaft zu haben.
(Artikel 3 und 4: Universal Declaration of Linguistic Rights )